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BEM

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BAMM? BEM? BÄM? Was ist das eigentlich und warum brauchen wir es?

BEM ist die Abkürzung für „Betriebliches Eingliederungsmanagement“. In Deutschland bist du gesetzlich verpflichtet (§ 167 SGB IX (2) )
deinen Mitarbeitern die Möglichkeit zur Wiedereingliederung in den Betrieb nach einer längeren Abwesenheit durch einer Langzeiterkrankung oder mehreren Kurzerkrankungen zu geben. Insbesondere dann wenn Mitarbeiter innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten länger als 6 Wochen krankgeschrieben sind
(Langzeit- und Kurzzeitkrankenstände werden addiert), muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter zu einem BEM-Gespräch einladen.

Als Faustregel gilt es immer die letzten 12 Monate zu betrachtend, beginnend mit dem Tag, an dem der aktuelle Krankenstand voraussichtlichen endet.

 

Ein Beispiel:
Lisa ist im Mai 2023 für zwei Wochen krankgeschrieben. Bei der Überprüfung ihrer Abwesenheitsdaten fällt auf, dass sie im März 2023 für eine Woche krankgeschrieben war, im Januar 2023 eine Woche, im November 2022 für eine Woche, im September 2022 für 3 Tage und im Juni 2022 für 3 Tage krankgeschrieben war und somit die 6-Wochen-Marke mit ihrem derzeitigen Krankenstand erreicht hat.
Nun bist du als Arbeitgeber verpflichtet, sie zum BEM Gespräch einzuladen.

 

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So weit so gut, aber was machen wir nun?

Du als Arbeitgeber muss deinem Mitarbeiter eine Einladung zu einem BEM-Gespräch zukommen lassen, in dem erklärt wird, was BEM ist und worum es in dem Gespräch gehen wird, welche Daten erhoben werden, sowie die möglichen Risiken und das Recht des Arbeitnehmers, das Gespräch abzulehnen.

Moment mal, es gibt Risiken? Ja, die gibt es! Ein Arbeitnehmer könnte seinen
Arbeitsplatz auf die eine oder andere Weise verlieren – die schwerwiegendste wäre die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von Krankheit. Das kann passieren, wenn der Arbeitnehmer sich weigert BEM durchzuführen, oder wenn während des BEM-Verfahrens festgestellt wird, dass sich der Gesundheitszustand des Mitarbeiters nicht wesentlich verbessern wird und die Arbeitsbelastung nicht bewältigt werden kann. Wenn festgestellt wird, dass die Krankheit mit der aktuellen Arbeit zusammenhängt, kann ein Wechsel des Arbeitsplatzes und der Abteilung geboten sein.

Der Grundgedanke des BEM ist, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammenarbeiten, um den Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer so zu gestalten dass Gesund und Sicher gearbeitet werden kann und der Arbeitsplatz erhalten bleibt.

 

Gut, wer wird denn an der Sitzung teilnehmen?

Die wichtigsten zu beteiligenden Personen sind der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber (ein Vertreter des Arbeitgebers ist ausreichend). Der Arbeitgeber muss den Arbeitsmediziner, den Betriebs- oder Personalrat (falls es im Unternehmen einen solchen gibt) und die Schwerbehindertenvertretung einbeziehen, falls der Arbeitnehmer behindert ist. Alle diese zusätzlichen Personen können ausgeschlossen werden, wenn der Arbeitnehmer dies wünscht. Der Arbeitnehmer darf eine Person seines Vertrauens zu dem Gespräch mitbringen. Dies kann ein anderer Arbeitnehmer, ein Freund, Partner, Familienmitglied oder auch ein Rechtsanwalt oder Coach sein. Falls es möglich ist, Rehabilitations- oder Integrationsleistungen von Rehabilitationsträgern oder Integrationsämtern in Anspruch zu nehmen, müssen diese als externe Partner in den gesamten BEM-Prozess einbezogen werden. Die Integrationsfachdienste können nur dann helfen, wenn der Arbeitnehmer schwerbehindert ist oder die Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung hat.

Was sollten wir beim BEM Gespräch denn nun machen?

Für das BEM-Gespräch gibt es im Wesentlichen drei Aufgaben:

  1. Herausfinden der Gründe für die krankheitsbedingte Abwesenheit. Gibt es einen Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz, der Arbeitsbelastung oder den Kollegen.
  2. Feststellen, ob am Arbeitsplatz etwas getan werden kann, um die Gesundheit des Mitarbeiters zu verbessern.
  3. Festlegen von Zielen und Vereinbaren der nächsten Schritte.

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Arbeitnehmern bei der Wiedereingliederung in den Beruf zu helfen, diese reichen von technischen Hilfsmitteln über Kfz-Hilfe, Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bis hin zu Wohn- und Arbeitsassistenz reichen. Die Finanzierung dieser Leistungen kann je nach individueller Situation mit Hilfe des Rehabilitationsträgers oder des Integrationsamtes erfolgen.

 

Was passiert nach dem Gespräch

Die vereinbarten nächsten Schritte werden durchgeführt und alles rund um das BEM-Gespräch wird in einer BEM-Akte festgehalten, für die auch die strengen Datenschutzbestimmungen für Gesundheitsdaten Daten gelten. Sie darf nicht in die Personalakte des Mitarbeiters aufgenommen werden. Lediglich der Vermerk, dass der Mitarbeiter ein BEM-Verfahren begonnen oder abgelehnt hat wird in der Personalakte des Mitarbeiters festgehalten.

Du musst die vereinbarten Maßnahmen nachverfolgen, um zu sehen, ob sie durchgeführt werden und ob sie die Situation verbessern. Wenn alles gut läuft, kannst du den BEM-Fall abschließen. Die Daten werden 3 Jahre lang aufbewahrt und danach gemäß den
den Anforderungen des Datenschutzes entsorgt.

 

Zu guter Letzt

Es wird empfohlen sich im Voraus auf BEM vorzubereiten, Verfahren einzurichten und Mitarbeiter zu schulen die den Arbeitgeber vertreten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wenn es zu einem tatsächlichen BEM-Fall kommt. Dann wissen sie, was sie tun können und was nicht. Sowohl interne Lösungen als auch externe Partner sind praktikable Optionen für diese Aufgabe. Ich kann dir in beiden Fällen helfen.

Nimm als Arbeitnehmer immer an einem BEM-Gespräch teil und lass dich vorher beraten, was du in dem Gespräch tun und vor allem was du nicht tun solltest, um deinen Arbeitsplatz nicht zu gefährden.

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